
Umkämpftes Recht. Wie (nicht nur) sexistische und rassistische Diskriminierung mit den Mitteln des Rechts erfolgreich bekämpft werden kann – und welche Hürden es dabei gibt
Zur Thematik:
Antidiskriminierungsrecht will “Angehörige strukturell diskriminierungsgefährdeter Gruppen vor Benachteiligung schützen”. So hat es das Bundesverfassungsrecht 2017 in seiner Entscheidung zum Recht auf einen dritten Geschlechtseintrag für nichtbinäre Menschen formuliert.
In einer jüngeren Entscheidung 2020 stellte das Gericht dann klar, dass rassistische Beleidigungen „das in Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG ausdrücklich normierte Recht auf Anerkennung als Gleiche” verletzen und damit auch „die Menschenwürde entgegen Art. 1 Abs. 1 GG angetasten”.
Doris Liebscher zeigt am Beispiel von Artikel 3 Grundgesetz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dass diese Sicht auf Antidiskriminierungsrecht nicht vom Himmel gefallen ist, sondern Ergebnis langer Kämpfe um das Recht und seine Interpretation ist. Sie analysiert die Hürden, die bestehen, wenn Menschen ihr Recht gegen Diskriminierung durchsetzen wollen und sie fragt, wie intersektionale Diskriminierungserfahrungen berücksichtigt werden.
Der Vortrag endet mit einem Einblick in die Erfahrungen mit dem neuen Berliner Landesantidiskriminierungsgsetz, denn auch für Baden-Würtemberg ist ein solches Gesetz geplant, so steht es seit Kurzem im Grün-Schwarzen Koalitionsvertrag.
Zur Vortragenden:
Doris Liebscher war von 2012-2020 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit September 2020 leitet sie die Ombudsstelle des Landes Berlin zur Umsetzung des ersten deutschen Landesantidiskriminierungsgesetzes. Im Mai 2021 ist ihr Buch “Rasse im Recht – Recht gegen Rassismus” im Suhrkamp Verlag erschienen.
Die Zugangsdaten zum Meeting sind folgende:
https://zoom.us/j/97710732408
Meeting-ID: 977 1073 2408
Wir freuen uns auf eure Teilnahme!